HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

HIER FINDEST DU DIE ANTWORTEN DAZU.

ALLGEMEIN

GHOST-Bikes kannst du über den Fachhandel kaufen. Einen GHOST-Händler in deiner Nähe findest du über die Händlersuche.
Außerdem kannst du mit einer Anschrift in Deutschland auch direkt auf unser Website ein Bike zu dir nach Hause oder zum Händler bestellen. Das Fahrrad wird fertig aufgebaut geliefert. Du musst nur noch den Lenker ausrichten und die Pedale anschrauben.

Damit du in den vollen Abfahrtsgenuss kommst, sollte dein Bike natürlich perfekt zu deiner Körpergröße passen. Daher kannst du mit unserem Größenfinder, den du auf jeder Produktseite findest, die richtige Größe für dich bestimmen.

Gib einfach die nötigen Körpermaße von dir an und deine passende Rahmengröße wird ermittelt. Kostenlos und direkt einsehbar

Das Gute daran: Du musst deine Daten nur einmal eingeben und bekommst automatisch für jedes Bike deine passende Größe angezeigt. 

Hier kannst du außerdem nachlesen, wie du zu deiner richtigen Fahrradgröße kommst.

Das Gewicht listen wir normalerweise beim jeweiligen Modell unter "Specs". Solltest du dort keine Angabe finden, liegt uns das Gewicht des Serienmodells leider noch nicht vor.

Finde hier die aktuellste Gesamtgewicht Übersicht.

Für die verschiedenen Radtypen gelten unterschiedliche Freigaben zum maximal zulässigen Gesamtgewicht. Die Angaben sind im Katalog des jeweiligen Modelljahrs zu finden. Siehe Downloads.

max. zul. Gesamtgewicht = Gewicht des Rades incl. Fahrer mit kompletter Bekleidung und Gepäck.  

Beachte bitte auch die Einschränkungen der Laufrad- bzw. Felgenhersteller DT Swiss, Mavic und Tune. Solltest du dir unsicher sein, schick uns eine Nachricht über das Kontaktformular

Du hast Fragen zu deinem GHOST-Bike? Bei MTB-News.de und eMTB-News.de gibt es jeweils ein Hersteller-Forum, in denen sich GHOST-Fahrer und User austauschen können. Beide Foren werden vom GHOST-Serviceteam moderiert. 

Bikes mit Aluminium-Rahmen können grundsätzlich auf den gängigen Arten von Rollentrainern (Rollentrainer mit Hinterradeinspannung und lose Rolle ohne feste Einspannung) benutzt werden.

Bikes mit Carbon-Rahmen dürfen ausschließlich auf einer losen Rolle, also ohne jegliche Einspannung, benutzt werden.

Der Transport auf einem Dach- oder Heckträger eines Autos verursacht Belastungen, die dein Bike beschädigen können. Daher empfehlen wir dir, dein Bike nur im Inneren deines Autos zu transportieren und auf einen Fahrradträger zu verzichten. Dein Bike wird's dir danken!

SUPERFIT BY GHOST

Ab sofort setzen wir bei unseren Bikes auf einen eigens entwickelten Algorithmus zur ganzheitlichen Berechnung unserer sogenannten „From-Rider-To-Bike-Geometrien". Dieser Algorithmus heißt SuperFit.

Ausgehend von umfangreichen wissenschaftlichen Studien berechnet der Algorithmus unsere SuperFit Bikes auf Basis von 100.000 Datensätzen über die Maße und Proportionen des menschlichen Körpers. Wir entwickeln also den Fahrer an sich, nicht nur einen Rahmen. Das Bike muss nicht mehr an den Fahrer „angepasst“ werden, denn es passt nahezu jedem Biker perfekt. Dadurch wird Fahrradfahren intuitiv und unbeschwert – ganz ohne Schmerzen.  

SuperFit Bikes decken derzeit Körpergrößen von 156 cm bis 196 cm perfekt ab. Daraus resultieren bei uns die Rahmengrößen XS-XL. Fahrer unter 156 cm fallen in die Kategorie Kinder- bzw. Jugendfahrrad. Für Fahrer über 196 cm haben wir derzeit ab Werk leider keine passenden Fahrräder.

SuperFit ist kein Bikefitting. Beim Bikefitting wird versucht, das Fahrrad möglichst gut an die individuelle Körperform des Fahrers anzupassen. Bei SuperFit Bikes wurde bereits bei der Entwicklung auf Messdaten zu menschlichen Proportionen zurückgegriffen, so dass das Bike bereits passend für jede Körpergröße zwischen 156 und 196 ist. Minimale Einstellungen wie Sattelbreite oder Bremshebelweite können abschließend noch vorgenommen werden.

Wende dich bei Fragen an deinen GHOST-Bikes Händler vor Ort. Er hilft dir gerne weiter.

Außerdem steht dir unser Service-Team über das Kontaktformular zur Verfügung.

SuperFit Bikes kommen in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten, um jedem Biker und seinen Ansprüchen gerecht zu werden. Vom Anfänger bis zum Profi haben wir für jeden das passende Level im Programm. 

Base: Für Einsteiger konzipiert.

Essential: Für den gelegentlichen Freizeit-Biker. Normaler Bike-Gebrauch.

Universal: Für den aktiven Freizeit-Biker und den täglichen Einsatz.

Advanced: Für anspruchsvolle Bike-Liebhaber. Beste Qualität und beste Parts. Mit zusätzlichen Tech-Features ausgestattet.

Pro: Für anspruchsvolle Profis, die genau wissen, was sie wollen und brauchen. Anbauteile auf höchstem Niveau. Für den harten Renneinsatz ausgelegt.

Ja, alle Neuentwicklungen von GHOST werden auf dem SuperFit Konzept basieren.

TECHNIK

Es sind maximal die Bremsscheibendurchmesser zugelassen, die auch tatsächlich an den Modellen einer bestimmten Serie und eines bestimmten Modelljahrs verbaut wurden. Dies gilt sowohl für hinten als auch für vorne, auch wenn der Gabelhersteller größere Bremsscheiben für sein Gabelmodell freigeben sollte.

Grundsätzlich lautet unsere Aussage hierzu, die original verbaute Reifengröße nicht zu überschreiten.

Doch auch beim Tausch der Original-Bereifung gegen eine Bereifung gleicher Größe aber eines anderen Herstellers ist Vorsicht geboten. Reifen können trotz gleicher Größenangaben von Hersteller zu Hersteller in Breite und Höhe variieren. Aus diesem Grund und auch aufgrund der Tatsache, dass es beim verbleibenden Platz zwischen Reifen und feststehenden Teilen (Rahmen, Gabel und sonstige Teile) um Millimeter geht, ist es unerlässlich zu prüfen, ob ein Austauschreifen genug Platz hat.

Folgende Mindestabstände von Reifen zu feststehenden Teilen müssen erfüllt sein:

- 4mm bei Rennrädern und

- 6mm bei allen übrigen Rädern

Beim Tausch von Fahrwerkskomponenten müssen unbedingt die Maße der originalen Teile übernommen werden. Vor allem beim Dämpfer muss darauf geachtet werden, dass Einbaulänge, Einbaumaße der Buchsen und der Hub mit den originalen Federelementen übereinstimmen. Bei anderen Abmessungen verschlechtert sich das Fahrverhalten und kann u.U. sogar zu Rahmenschäden führen. Bei den Gabeln reicht es i. d. R. aus, den Federweg der originalen Gabel zu übernehmen, da die Einbaulängen bei gleichem Federweg nur minimal variieren.

Einige unserer Räder verfügen über eine Standard-Ständeraufnahme in der Nähe des Tretlagers (Ständerplatte) oder am Ausfallende (Aufnahme KSA 40).

Ist keine dieser Aufnahmen vorhanden, gibt es die Möglichkeit Universal-Hinterbauständer zu verbauen. Bei ungefederten Rahmen (Hardtails) kann entweder ein Ständer mit Ketten- und Sitzstrebenklemmung oder ein Ständer montiert werden, der unter den Schnellspanner des Hinterrades geklemmt wird.  Für vollgefederte Rahmen (Fullys) sind nur die Ständer mit Schnellspanner-Klemmung geeignet.

Achtung: Wird ein Ständer unter den Schnellspanner des Hinterrades geklemmt, muss sichergestellt werden, dass die Gewindestange des Schnellspanners trotz Ständer noch vollständig in das Gewinde der Schnellspanner-Mutter greift. Ständer, die ausschließlich an der Kettenstrebe geklemmt werden, sind nicht freigegeben!

Hinweis: Durch die Vielzahl der am Markt befindlichen Ständertypen und –marken, ist es nicht möglich eine Aussage zu treffen, ob alle Ständer mit der entsprechenden Aufnahme auch an Ihr Bike passen. Lassen Sie sich deshalb am besten vom Fachhandel beraten.   Achtung: An Rädern mit Carbon-Hinterbau darf kein Ständer angebracht werden!

Wir geben den nachträglichen Einbau von Elektroantrieben an unseren Bikes nicht frei, da hier Belastungen entstehen, für die unsere Bikes nicht auslegt sind. 

Sofern die entsprechenden Gewindeösen in den Sitzstreben und Ausfallenden vorhanden sind, darf auch ein Gepäckträger angebaut werden. Sind diese Ösen nicht vorhanden, darf kein Trägersystem montiert werden.

Die Nutzung von Kindersitzen, Kinderanhängern und anderen Fahrradanhängern (Lasten­ und Hundeanhänger) ist nicht für Fahrzeuge der Fahrzeugkategorie O und 6 gestattet.

Hierzu bitte auch maximales Gesamtgewicht beachten!

Wird ein Kindersitz oder ein Anhänger mit einem Fahrzeug der Kategorie 2, 3, 4 oder 5 genutzt, so muss sich der Fahrer nach dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kategorie 2 richten.Die vorgegebenen Nutzungsanweisungen bleiben bei Kategorie 1 bestehen.

Die Nutzung von Kindersitzen, Kinderanhängern und anderen Fahrradanhängern ist nicht gestattet für:

  • Fahrzeuge des Typs S-Pedelec

  • Fahrzeuge mit Carbon-Hinterbau, es sei denn sie verfügen über eine spezielle Auf­ nahme zur Befestigung der Anhängerkupplung

Kinder- und Jugendfahrräder mit den Laufradgrößen 12·: 16''. 20" und 24". Vor der Mitnahme von Kindern sind folgende Punkte zu beachten:

Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger, wenn die landesspezifi­

schen und regionalen Vorschriften dies zulassen.

Beachten und befolgen Sie für die Verwendung von Kindersitzen und Kinderanhän­gern die landesspezifischen und regionalen Vorschriften.

  • informieren Sie sich bei einem Fachhändler zu geeigneten Kindersitzen und Kinderan­ hängern.

  • Lassen Sie Kindersitze und Kinderanhänger nur durch Ihren Fachhändler montieren.

  • Beachten und befolgen Sie die beigelegten Informationen des Herstellers des Kinder­ sitzes bzw. des Kinderanhängers.

  • Beachten Sie das zulässige Maximalgewicht für den Kindersitz oder den Kinderanhän­ ger in der zugehörigen Gebrauchsanleitung.

  • Gewöhnen Sie sich abseits des Straßenverkehrs an das veränderte Fahr- und Brems­ verhalten Ihres Fahrzeugs mit Kindersitz oder Kinderanhänger.

  • Passen Sie Ihre Fahrweise den veränderten Fahreigenschaften an.

..

  • Uben Sie mit Ihrem Kind das korrekte Verhalten während der Fahrt.

  • Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger, wenn es einen ange­ passten Helm trägt. Lassen Sie sich von einem Fachhändler zur Wahl eines geeig­ neten Helms beraten.

Mit dem E-Bike auch im Winter zu fahren stellt keine Probleme dar. Beachte bitte jedoch, dass du insbesondere bei widrigen Bedingungen wie Schneefall oder Eis nur auf das Rad steigen solltest, wenn du es dir unter den erschwerten Bedingungen selbst zutraust!

Verzichte beim Anfahren auf eine starke Motorunterstützung (TURBO-Modus), da dadurch deine Räder bei Schnee und Matsch leichter durchdrehen können. Außerdem wird das Reifenprofil in Mitleidenschaft gezogen. Nach deiner Fahrt solltest du den Akku deines Rads entnehmen, bei Raumtemperatur lagern und erst zu Fahrtbeginn wiedereinsetzen.

Bei niedrigen Temperaturen büßt der Akku deines Fahrrads an Kapazität ein, was sich wiederum negativ auf die Reichweite deines E-Bikes auswirkt. Bitte beachte dies, bevor du deine Tour antrittst.

Deinen Akku kannst du im Winter mit einem Neoprenüberzug aus dem Fachhandel schützen.

Außerdem solltest du bei einer Fahrtunterbrechung den Akku entnehmen, bei Raumtemperatur lagern und erst zu Fahrtbeginn wieder einsetzen.

Wenn das E-Bike für eine längere Zeit (1 Monat oder mehr) nicht benutzt wird, solltest du Folgendes unternehmen:

  1. Akku bei 30-60% Ladekapazität (2-3 Striche) entfernen

  2. Den Akku im Trockenen bei 10-20°C lagern

  3. Für YAMAHA Akkus: Ladestand des Akkus wöchentlich überprüfen und gegebenenfalls (bei niedrigem Akkustand) für ca. 10 Min. laden.

Bei BOSCH Akkus ist kein Nachladen notwendig.

Dein E-Bike sollte an einem witterungsgeschütztem Ort abgestellt werden, z.B. im Keller, in der Garage oder unter einem Carport. Vergiss nicht, vor der ersten Tour deinen Bike-Akku wieder aufzuladen.

Mit der Zeit verliert dein Akku an Kapazität, unter anderem durch die Selbstentladung. Durch eine korrekte Lagerung kannst du die Lebensdauer jedoch maximieren.

Deinen Akku solltest du daher an einem trockenen, gut belüfteten Ort, der vor Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung geschützt ist, bei ca. 10-20°C lagern. Die optimale Lagerungstemperatur, die Alterungsprozesse des Akkus unterbindet bzw. verlangsamt, beträgt konstante 10°C. Achte darauf, dass du den Akku auf einer ebenen und stabilen Oberfläche lagerst.

Wenn du deinen Akku einmal aufladen musst, solltest du dies unter denselben Bedingungen durchführen. Achte darauf, den Akku nicht bei „voller Ladung“ oder „leer“ zu lagern: Dadurch verschleißt er schneller. Vermeide zudem Temperaturen unter dem Nullpunkt und über 40°C: Bei einer Lagerung des Akkus von lediglich zwei Stunden unter diesen Temperaturen können die Lithium-Ionen Zellen deines Akkus bereits beschädigt werden.

Hast du dein Fahrrad länger als vier Monate nicht genutzt, ist ein Termin beim Fachhändler bzw. eine Wartung deines E-Bikes in jedem Fall zu empfehlen.

Vor deiner ersten Tour solltest du den Akku vollständig aufladen. Erst wenn du deinen Akku leergefahren hast, solltest du ihn zum zweiten Mal zu 100% laden – anschließend kannst du deinen Akku wieder laden wie bisher. Dieses Vorgehen hilft deinem Batteriemanagement, die Akkukapazität richtig zu berechnen.

GARANTIE & REKLAMATION

Solltest du an deinem Bike einen technischen Defekt feststellen und möchtest es reklamieren, kontaktiere bitte zuerst den Händler, bei dem du das Bike gekauft hast. Er wird dir weiterhelfen bzw. sich mit uns in Verbindung setzen. Alle weiteren Schritte werden dann zwischen Fachhändler und unserer Service-Abteilung geklärt. 

Wichtig zu wissen: Eine Verpflichtung zur Bearbeitung von Reklamationsfällen gilt nur für den Fachhändler, der dir die Ware verkauft hat. Andere Fachhändler können zwar auf freiwilliger Basis eine Reklamationsbearbeitung durchführen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

UMWELT MANAGEMENT

Die Produktverantwortung nimmt Hersteller auch dann noch in die Pflicht, wenn Ihre Produkte am Ende des Lebenszyklus angekommen sind. Dies umfasst eine sachgerechte Entsorgung und ein umweltfreundliches Recycling.

Die GHOST-Bikes GmbH vertreibt ihre Produkte weltweit. Über die deutschen Grenzen hinaus übernehmen wir Verantwortung für die Entsorgung unserer Erzeugnisse und bieten dem Handel schon in vielen Ländern gemäß den nationalen Umwelt-Vorschriften lizensierte Produkte an.

Die erweiterte Herstellerverantwortung betrifft vor allem die Rücknahme und Verwertung deiner Elektrogeräte, Batterien und/oder Verpackungen.

ELEKTROGERÄTE

Weltweit gibt es zahlreiche Gesetzgebungen und Verordnungen, welche die Rücknahme sowie Entsorgung von Elektroaltgeräten regeln. Die international bekannteste Richtlinie ist die europäische WEEE-Direktive 2002/96/EC und ihre Anpassung 2012/19/EU in Europa. Durch diese wird u.a. die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten geregelt (WEEE – waste of electric and electronical equipment).

 BATTERIEN

Auch hier wurden mittlerweile in vielen Ländern weltweit länderspezifische Rücknahmeverpflichtungen als Vorgabe an u.a. die Hersteller der Produkte fixiert. Zusätzlich zur europäischen EU-Batterierichtlinie 2006/66/EC existieren weltweit viele weitere Gesetzgebungen, die die Rücknahme und Verwertung von Batterien und Akkumulatoren regeln.

 VERPACKUNGEN

Entsteht nach dem Verkauf von Produkten auch Verpackungsmüll, so fällt dieser in vielen Ländern unter die landesspezifischen Rücknahmeverpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Auch hier ist die wohl bekannteste Richtlinie eine EU-Direktive. In unserem Fall die Packaging Waste Directive 94/62/EG, verbunden mit ihren Anpassungen in der 97/129/EG.

ELEKTROGERÄTE (ELEKTROALTGERÄTE)

 Viele Produkte der GHOST-Bikes GmbH werden gemäß der WEEE Richtlinie als Elektrogerät eingestuft. Beispielsweise gilt beim E-Bike das ganze Fahrzeug, abzüglich aller enthaltenen Batterien, als Elektroaltgerät.

Müssen einzelne Bauteile des Antriebssystems entsorgt werden, dann gelten diese natürlich auch als Elektroaltgerät

 Zusätzlich sind noch folgende allgemeine Fahrradkomponenten von der Definition betroffen:

  • LED-Scheinwerfer

  • LED-Rücklicht

  • Fahrradcomputer und Teile von elektrischen Schaltungen oder Dämpfungssystemen

  • sowie weiteres elektrisches Zubehör.

 BATTERIEN (LI-IONEN AKKUS UND DIVERSE BATTERIEARTEN)

 Allgemein sind alle Arten von Batterien und Akkumulatoren von den Vorgaben betroffen. Den größten Teil unserer Batterien/Akkus machen die Lithium-Ionen-Akkus für unsere ePerformance Produkte aus.

Hinzu kommen noch

  • kleinere Akkus wie Displaybatterien,

  • Akkus in elektrischen Schaltungen

  • oder Dämpfungssystemen

  • sowie Einweg-Batterien in sonstigem Zubehör.

 VERPACKUNGEN (TRANSPORT- UND VERKAUFSVERPACKUNGEN)

 Die GHOST-Bikes GmbH versendet all Ihre Fahrzeuge und Zubehörteile an den Fachhandel in Kartons verpackt.

Diese Transport- und teilweise auch Verkaufsverpackungen bestehen aus Pappe und Kunststoff.

Radfahren in Schottland mit GHOST Bikes

HINWEIS

Ist eines dieser Symbole an einem Produkt oder dessen Verpackung angebracht, so darf dieses nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Es handelt sich dann z.B. um ein Elektrogerät oder das Gerät beinhaltet Batterien. Beachten sie die geltenden Vorschriften zur getrennten Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten und Batterien. Die ordnungsgemäße Entsorgung dient zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Auf diese Weise sind Recycling-Kreisläufe am effektivsten.

Komplette Fahrzeuge

Entsorgen Sie Ihr Fahrzeug nicht im Hausmüll. Geben Sie es bei einer Sammelstelle der Gemeinde oder bei einem Wertstoffhof ab. Als Alternative bieten sich auch Sammlungen an, die von Gemeinden oder Unternehmen organisiert werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung bzw. achten Sie auf Informationen in Ihrer Post.

 

Elektrische Elemente, Batterien und Akkus

Bei Pedelecs, S-Pedelecs, Fahrrädern mit elektrischer Schaltung oder Dämpfungssystemen müssen vorab alle Batterien und Akkus oder abnehmbare Bedienteile, die Batterien und Akkus enthalten, entfernt werden. D.h. die Akkus des Antriebssystems, Displays mit fest verbautem Akku, in oder an dem Rahmen verbaute Akkus für Schalt- oder Dämpfungssysteme, usw. Bei abnehmbaren Displays mit fest verbautem Akku, Displays die noch eine aktive Anzeige nach dem Abziehen von dem Halter bieten und kein erkennbares Batteriefach auf der Rückseite besitzen, ist das Entsorgen des ganzen Displays vorgesehen. Es ist nur gestattet ein von außen zugängliches Batteriefach (in der Regel eine Knopfzelle) zu öffnen. Das Displaygehäuse darf nicht geöffnet werden, um einen fest verbauten Akku zu entfernen. Fest verbaute Display-Akkus sind in der Regel Lithium-Ionen-Akkus und damit Sondermüll. Sie dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei einer Sammelstelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof abgegeben werden. Dies gilt auch für ausgetauschte Akkus, die aufgrund ihres Verschleißes oder eines Defektes nicht weiter eingesetzt werden können. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise aus dem Kapitel „Sicherheitshinweise / Sicherheitshinweise Akku“ in der ergänzenden Gebrauchsanleitung Pedelec, S-Pedelec . Handelsübliche Batterien – sogenannte Gerätebatterien – können nicht nur bei einer Sammelstelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof abgegeben werden, sondern auch in Batteriesammelboxen geworfen werden, welche in diversen Geschäften aufgestellt sind. Nach der Entnahme der Batterie(n) bzw. Akku(s) wird der verbleibende Rest des Fahrzeuges als Elektroaltgerät bezeichnet und muss dann separat einer Wiederverwertung zugeführt werden. Auch hier kann Ihnen Ihr Fachhändler, aber auch die Sammelstelle der Gemeinde oder ein Wertstoffhof weiterhelfen.

 

Hinweis zur Identifizierung von Batterien und Akkumulatoren

Damit Batterien oder Akkumulatoren, welche in Elektro- oder Elektronikgeräten enthalten sind, eindeutig identifiziert werden können, ist auf die Beschriftung des Gerätes, aber auch auf die Beschreibung in den beiliegenden Betriebsanleitungen zu achten. Durch die Identifizierung der Art, des Typs und der verwendeten Stoffe und Materialien lassen sich Rückschlüsse auf die sachgerechte Handhabung und Entsorgung schließen.

Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers.

 

Elektronische Bauteile und Zubehör

Kommt es zum Austausch bzw. zum Defekt von LED-Scheinwerfern, LED-Schlussleuchten oder Nabendynamos, sowie Zubehörteilen wie z.B. Fahrradcomputern oder Navigationsgeräten, dann müssen diese ebenfalls gesondert entsorgt werden. Überlassen Sie solche Teile und Geräte einer Sammelstelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof.

 

Hinweis auf Löschung persönlicher Daten

Wird ein elektronisches Bauteil entsorgt, bei dem es möglich ist persönliche Daten einzugeben, zu speichern oder darauf zu übertragen, so müssen diese vor der Entsorgung gelöscht werden. Hierfür ist der Besitzer des Geräts selbst verantwortlich.

 

Verpackung

Verpackungen, mit denen unsere Fahrzeuge während des Versands von uns als Hersteller zum Fachhandel geschützt wurden, werden Transportverpackung genannt. Für deren sortenreine und sachgerechte Entsorgung, sind wir als Hersteller einem Rücknahmesystem angeschlossen. Dieses wird vom Fachhandel, mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen, kontaktiert. Die Rücknahme der sortenrein getrennten Transportverpackung erfolgt dann vom Systempartner beim Fachhandel.

Verpackung, die der Endverbraucher im Fachhandel mit unserem Zubehör- oder Ersatzteil-Produkt erwirbt, wird als Verkaufsverpackung bezeichnet. Diese muss dann sortenrein vom Endverbraucher am Wohnort entsorgt werden. In der Regel kann diese sogar direkt nach dem Kauf beim Fachhandel abgegeben werden. Papier, Pappe und Kartons gehören ins Altpapier und Folien, sowie andere Kunststoffe in die Wertstoffsammlung.

 

Eine sortenreine Trennung kann mit Hilfe der in der Regel an- oder aufgebrachten Kennzeichnung geschehen. Drei als Dreieck angeordnete Pfeile und eine zusätzliche Kennzeichnung mit Buchstaben und/ oder Zahlen (Kodierung) geben das verwendete Material an.

Beispiel-Abbildung

 

Beispiel für häufig gebrauchte Kodierungen

Stoff

Abkürzung

Nummer

Polyethylen niedriger Dichte

LDPE

4

Polypropylen

PP

5

Polystyrol

PS

6

Wellpappe

PAP

20

Sonstige Pappe

PAP

21

Papier

PAP

22

 

Beispiel-Abbildung einer möglichen Sortieranleitung für Frankreich

Diese Kennzeichnung ist auf Verkaufsverpackungen zu finden, welche für den französischen Markt aufgebracht wurde.

Reifen und Schläuche

Reifen und Schläuche dürfen nicht immer im Hausmüll entsorgt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Fachhändler, ob dieser die Sammlung und Entsorgung übernimmt oder geben Sie diese bei einem Wertstoffhof oder einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung ab.

 

Schmier- und Pflegemittel

Entsorgen Sie Schmier- und Pflegemittel nicht im Hausmüll, in der Kanalisation oder in der Natur. Diese müssen bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle.

Du hast weitere Fragen ?

Service kontaktierenService kontaktieren

Fahrradvergleich (0)

Füge ein weiteres Rad hinzu, um es zu vergleichen. Du kannst bis max. 3 Räder gleichzeitig vergleichen.
Jetzt vergleichen